Verhalten vor und bei Unwettern 

Wetterereignisse wie zum Beispiel Sturm, Hagel oder Regen sind die ständigen Begleiter in unserem Leben. Wir möchten Ihnen hier Tipps zum richtigen Verhalten bei Wetterextremen aufzeigen. Sollten Sie im Rahmen eines Unwetters Schäden erleiden, so zeigen wir Ihnen auf, was Sie beachten sollten und welche Versicherung sich um die Schadensbegleichung kümmert.

Vor dem Unwetter 

Sie sollten sich nach Möglichkeit schon auf eventuelle Wetterextreme vorbereiten. Der Deutsche Wetterdienst informiert regelmäßig über die Wetterentwicklung in Deutschland. Hinzu kommen Warnungen und Vorwarnungen vor den verschiedenen Ereignissen. 

In Zeiten von Rundfunk, TV-Nachrichten sowie Smartphones können sich die Menschen immer einfacher über das Wetter informieren und so auf dem Laufenden bleiben. 

Apps verschiedener Hersteller und der Bundesbehörde warnen Sie proaktiv und so können Sie eventuelle Sicherungsmaßnahmen bereits frühzeitig einleiten. 

Wenn noch ausreichend Zeit ist, so sollten Sie draußen bewegbare Teile, wie zum Beispiel Fahrräder, Gartenmöbel etc. befestigen oder in Sicherheit bringen. 

Parken Sie Ihr Auto nicht in Unterführungen oder unter morschen Bäumen. 

Schließen Sie die Fenster, Roll- und/oder Fensterläden. Nehmen Sie empfindliche Geräte vom Netz. 

Den größtmöglichen Schutz bietet ein innen liegender Raum im Erdgeschoss. Keller sollten aufgrund der Überflutungsgefahr vermieden werden. 

Gewitter 

Bei Gewitter sollten Sie Schutz in einem Gebäude suchen. Meiden Sie offenes Gelände, Berggipfel, Türme, Bäume, Masten, Antennen und Zäune. Meiden Sie Räume mit größeren Deckenspannweiten wie z.B. Hallen. 

Zu Überlandleitungen sollten sie mindestens 50 Meter Abstand halten. 

Vermeiden Sie alle Gegenstände mit Metallteilen wie Regenschirme und Fahrräder. 

Sollten Sie sich im Auto befinden, so befinden Sie sich bereits in Sicherheit. Berühren Sie keine blanken Metallteile und warten Sie das Gewitter ab, sofern Ihr Auto einen sicheren Stand hat. 

Verhalten im Schadensfall 

Ist jemand verletzt so leisten Sie Erste Hilfe und alarmieren bei lebensbedrohlichen Verletzungen den Notruf unter der Nummer 112. 

Wenn durch eine Überflutung Heizöl oder andere gefährliche Substanzen freigesetzt worden sind, rufen Sie die Feuerwehr 112 an! 

Wenn das Dach stark beschädigt ist, halten Sie bitte ausreichend Abstand zum Haus und rufen Sie die Feuerwehr an. Warnen Sie bis zum Eintreffen der Feuerwehr nach Möglichkeit weitere Passanten, so dass diese nicht durch herabfallende Teile verletzt werden können.

Vorsicht beim Betreten von überfluteten Bereichen – es besteht die Gefahr eines Stromschlags. Schalten Sie vorher den Strom ab. 

Elektrische Geräte sollten Sie nur in Betrieb nehmen, wenn diese nicht feucht geworden sind. 

Wenn das Gebäude stark beschädigt ist, so sollten Sie dieses erst wieder betreten, wenn es von einem Fachmann freigegeben wurde.  

Unterstützen Sie die Feuerwehr, indem Sie kleine Schäden selbstständig beseitigen – die Feuerwehr kann bei Wasser im Keller erst ab einer bestimmten Wassertiefe helfen. Gleiches gilt für umgestürzte Bäume. Bäume auf Privatgrundstücken, von denen keine weitere Gefahr ausgeht, werden von der Feuerwehr nicht zerkleinert und weggeräumt.  

Welche Versicherung zahlt?

Vor den Aufräumarbeiten sollten Sie den Schaden genau kontrollieren, für die Versicherung dokumentieren (Fotos) und diese schnellstmöglich informieren. Bevor Sie einen Handwerker beauftragen sollten Sie die Freigabe Ihrer Versicherung vorliegen haben. 

Wohngebäudeversicherung

Sturmschäden werden grundsätzlich von der Wohngebäudeversicherung beglichen, wenn diese ohne Regen, Hochwasser oder Schnee als Ursache auftreten. Für diese Schäden ist eine Elementarschadenversicherung von Nöten.

Hausratversicherung

Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen, sofern Fenster und Türen zum Schadenszeitpunkt geschlossen waren.

Elementarschadenversicherung

Folgen von Naturereignissen wie Starkregen, Überschwemmungen und Hochwasser.

Teilkasko

Schäden an Kraftfahrzeugen werden von der Teilkasko übernommen, dies gilt z.B. für Dachziegel, Äste oder umgestürzte Bäume.