Halteverbot Feuerwehr Moers

Halteverbot

Immer wieder ist es in den vergangenen Jahren vorgekommen, dass durch falsch geparkte Autos die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes auf ihrem Weg zum Hilfesuchenden behindert werden.

Die dadurch notwendigen Rangiermanöver, das vielleicht erforderliche Wenden oder der Versuch, mit einem anderen, weiter entfernt stationierten Fahrzeug das Einsatzziel zu erreichen, erfordern unnötig viel Zeit und können möglicherweise die Verunfallten oder von Brandrauch Eingeschlossenen die Gesundheit oder das Leben kosten.

Denn die oft so hilfreiche Drehleiter der Feuerwehr, die den Eingeschlossenen im letzten Moment vom der Fensterbank retten kann, ist mit 10m Länge und 2,50m Breite das größte und auch sperrigste Fahrzeug der Feuerwehr Moers, das zu einem Brand ausrückt.

Doch nicht nur auf der Anfahrt lauern Hindernisse, auch an der Einsatzstelle selbst: Der im Halteverbot vor der Haustür oder in der Feuerwehrzufahrt zum Hinterhaus geparkte Pkw stellen für die Einsatzkräfte weitere Hindernisse dar, die manchmal verhindern, dass die Drehleiter in Stellung gebracht werden kann.

Darum bitten wir Sie:

Denken Sie beim Parken in engen Wohngebiet und ganz besonders in verkehrsberuhigten Bereichen daran, dass die Fahrzeuge der Feuerwehr bis 10m lang und 2,50m breit sind und deshalb eine Fahrbreite von mindestens 3m benötigen. Auch muss an der Einsatzstelle noch Platz vorhanden sein, um die Fahrzeuge entladen und bedienen zu können.

Bedenken Sie, dass alleine die Persönliche Schutzausrüstung eines zum Brandeinsatz vorgehenden Feuerwehrmanns zwischen 15 und 20 kg wiegt. In diesem Gewicht sind keinerlei Gerätschaften zur Brandbekämpfung oder Menschenrettung enthalten. Eine tragbare Leiter zum Beispiel wiegt 100 kg ein Atemschutzgerät bis zu 18 kg. Daher ist es wichtig, ausreichend Bewegungsraum auf dem Weg, sowie an der Einsatzstelle zu haben.

  • Stellen Sie ihr Fahrzeug weder noch in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Feuerwehrstellflächen ab.
  • Parken Sie nicht im Kreuzungs- und Einmündungsbereich von Straßen, sowie 5m davor oder dahinter, da die Fahrzeuge entsprechend ihrer Größe auch einen größeren Wendekreis besitzen.
  • Parken Sie grundsätzlich nie dort, wo es durch Verkehrszeichen ausdrücklich untersagst ist.

Dies sind keine Regeln die wir uns selber ausgedacht haben sondern alle bestandteile der StVo. Wenn Sie sich an diese Regeln halten hat es die Feuerwehr wenigsten ein Teil leichter in ihren schweren Arbeit bei Brandbekämpfung, Menschenrettung oder auch bei Technische Hilfeleistungen.