Feuerlöscher sind mittlerweile aus dem vorbeugenden Brandschutz nicht mehr wegzudenken. Die verschiedenen Feuerlöscher finden Sie in öffentlichen Gebäuden und auch immer mehr private Haushalte rüsten auf.
Vorgehensweise beim Löschen
Da der Feuerlöscher nur für eine begrenzte Zeit Löschmittel ausstößt (je nach Größe des Feuerlöschers reicht das Löschmittel nur einige Sekunden), sind folgende Hinweise zu beachten, um die bestmögliche Löschwirkung zu erzielen:
- Als allererstes an die Personensicherheit denken.
- Feuerlöscher erst am Brandherd betätigen.
- Unter Beachtung der Windrichtung immer mit dem Wind vorgehen.
- Wenn nur ein Löscher zur Verfügung steht, sorgsam benutzen und den Inhalt portionsweise verwenden, wenn dadurch der Löscherfolg nicht gefährdet wird.
- Besser mehrere Feuerlöscher gleichzeitig als nacheinander einsetzen.
- Feuerlöscher verschiedener Löschklasse nicht gemischt verwenden. Das kann zur Verminderung der Löschwirkung führen.
- Flächenbrände vom Rand her löschen.
- Tropfbrände werden von oben nach unten gelöscht, damit brennende Tropfen das Feuer nicht wieder neu entzünden.
- Flüssigkeitsbrände möglichst mit einem Löschnebel bekämpfen. Ein voller Löschstrahl kann unter Umständen den Brandherd vergrößern!
- Bei der Verwendung von Pulverlöschern bei Feststoffbränden (Brandklasse A) das Löschmittel stoßweise abgeben. Das Pulver legt sich so besser auf das Brandgut.
- Bei der Verwendung von Pulverlöschern bei Flüssigkeits- und Gasbränden (Brandklasse B, C) die Flammen mit einer Pulverwolke (aus dem Abstand!) einhüllen. Den Pulverstrahl nicht unterbrechen. Ebenso bei Kohlendioxid-Löschern und Flüssigkeitsbränden.
- Die gelöschte Brandstelle nicht sofort verlassen, sondern beobachten, ob sich das Feuer wieder entzündet (Brandwache). Reservelöschmittel bereitstellen.
- Die verwendeten Feuerlöscher nicht wieder zurückstellen, sondern gleich Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft übergeben.
Bei der Brandbekämpfung unbedingt immer auf die eigene Sicherheit achten!
Kennzeichnung auf Feuerlöschern
Feuerlöscher besitzen nach DIN EN 2 Teil 5 fünf Schriftfelder. Das erste Schriftfeld enthält das Wort „Feuerlöscher“, darunter das Löschvermögen.
Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogramme abgebildet.
Brandklassen
|
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A
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B
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C
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D
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F
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|
Löschmittel
|
Feststoffe | Flüssig-keiten | Gase | Metale | Speise-fett |
Wasser |
+
|
– (1)
|
0
|
– (2)
|
– (3)
|
Schaum |
+
|
+
|
0
|
– (2)
|
– (3)
|
BC-Pulver |
0
|
+
|
+
|
0
|
0
|
ABC-Pulver |
+
|
+
|
+
|
0
|
0
|
Metalbrandpulver |
0
|
0
|
0
|
+
|
0
|
Kohlenstoffdioxid CO2 |
0
|
+
|
0
|
0
|
0
|
Fettbrand-löschmittel |
+
|
0
|
0
|
0
|
+
|
+
|
geeignetes Löschmittel |
0
|
ungeeignetes Löschmittel |
–
|
ungeeignetes Löschmittel (besondere Gefahren) |
(1)
|
Gefahr der Brandausbreitung |
(2)
|
Gefahr einer heftigen, u. U. explosionsartigen Reaktion |
(3)
|
Gefahr der Fettexplosion |
Überprüfung
Ein Feuerlöscher muss in der Regel alle zwei Jahre auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen beachten!). Die Überprüfung dient vor allem:
der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (es wird mit hohen Drücken gearbeitet).
Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette, auf der ersichtlich ist, wann er zuletzt überprüft wurde. Es muss außerdem sichtbar sein, wer den Feuerlöscher überprüft hat. Ein Hinweis auf die „Nächste Prüfung“ ist eine freiwillige Angabe.
Feuerlöscher im Straßenverkehr
Für Gefahrguttransporte und für Autobusse, in manchen Ländern, wie Kroatien, auch für PKW, sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Bei LKW sind diese zwar nicht zwingend vorgeschrieben, es sollte aber mindestens ein 6 kg-Löscher mitgeführt werden. Bei PKW sollte man zumindest einen 2 kg-Löscher mitführen, da mit einem kleineren, obwohl solche auch im Handel sind, eine ungeübte Person kaum einen Löscherfolg erzielen kann. Außerdem sollte er griffbereit gelagert sein (beispielsweise unter dem Beifahrersitz) und nicht schwer zugänglich montiert sein.